Teilnahmebedingungen
Fassung 2026-10-20 · Weedlings Partnerprogramm
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am Partnerprogramm (Affiliate-Programm) von Weedlings, Inhaber Robert Kesting, Weg zum Wasserwerk 2, 45525 Hattingen (nachfolgend „Weedlings“). Teilnehmer werden nachfolgend „Affiliate“ genannt.
(2) Maßgeblich ist die Fassung, die der Affiliate bei der Anmeldung akzeptiert hat; Änderungen richten sich nach Ziffer 11 (3).
(3) Abweichende Bedingungen des Affiliates werden nicht Vertragsbestandteil.
2. Teilnahme und Zulassung
(1) Teilnehmen können nur volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige Personen.
(2) Die Anmeldung ist ein Angebot des Affiliates; Weedlings bestätigt den Eingang per E-Mail. Der Vertrag kommt erst mit der Freischaltung durch Weedlings zustande, die per E-Mail mitgeteilt wird. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht; Weedlings kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Diese Bedingungen sind jederzeit unter partner.weedlings.de/partner/bedingungen abrufbar und können dort gespeichert und gedruckt werden; Weedlings speichert, welche Fassung der Affiliate akzeptiert hat.
(3) Der Affiliate macht wahrheitsgemäße Angaben und teilt Änderungen, insbesondere seines Steuerstatus, seiner Anschrift und seiner Zahlungsdaten, unverzüglich über das Partnerkonto oder in Textform mit.
(4) Jeder Affiliate darf nur ein Partnerkonto führen. Das Konto und die Zugangslinks sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden.
3. Rechtsstellung des Affiliates
(1) Der Affiliate handelt selbstständig und auf eigene Rechnung. Er ist nicht verpflichtet, für Weedlings tätig zu werden; es gibt keine Mindestaktivität, keinen Mindestumsatz, kein Gebiet und keine Weisungen zu Art, Zeit und Umfang seiner Empfehlungen, abgesehen von den Werberegeln in Ziffer 8. Er ist nicht ständig mit der Vermittlung von Geschäften betraut und daher kein Handelsvertreter im Sinne von § 84 HGB.
(2) Der Affiliate ist nicht Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von Weedlings und nicht berechtigt, Weedlings rechtsgeschäftlich zu vertreten, im Namen von Weedlings Erklärungen abzugeben oder den Eindruck zu erwecken, er spreche für Weedlings.
4. Provision
(1) Der Affiliate erhält eine Provision auf den Netto-Warenwert einer qualifizierten Bestellung. Netto-Warenwert ist der Preis der bestellten Waren nach Abzug aller Rabatte, ohne Versandkosten, Umsatzsteuer und sonstige Gebühren. Der Provisionssatz beträgt 3 %, sofern bei der Freischaltung oder später in Textform kein abweichender Satz vereinbart wurde. Weedlings kann den Satz jederzeit erhöhen; eine Senkung ist eine Änderung nach Ziffer 11 (3).
(2) Qualifiziert ist eine Bestellung nur, wenn sie (a) mit dem persönlichen Rabattcode des Affiliates aufgegeben wurde, sei es über den persönlichen Empfehlungslink, der den Code automatisch in den Warenkorb legt, oder durch Eingabe des Codes, (b) vollständig bezahlt wurde und (c) nicht widerrufen, storniert, zurückgesendet, rückgebucht oder erstattet wurde. Bei teilweiser Erstattung wird die Provision anteilig gekürzt.
(3) Maßgeblich für die Zuordnung ist ausschließlich der in der Bestellung gespeicherte Rabattcode. Bestellungen ohne diesen Code, etwa weil der Code im Warenkorb entfernt wurde, begründen keinen Anspruch. Ein Klick auf den Empfehlungslink allein begründet keinen Anspruch.
(4) Enthält eine Bestellung die Codes mehrerer Affiliates, erhält nur der Affiliate die Provision, dessen Code in der Bestellung zuerst aufgeführt ist.
(5) Für den Kauf von Geschenkgutscheinen wird keine Provision gezahlt; wird eine Bestellung mit einem Gutschein bezahlt, bleibt der Anspruch auf den übrigen Netto-Warenwert unberührt.
(6) Der Kundenrabatt gilt für die erste Bestellung eines Kunden mit dem Rabattcode des Affiliates; jeder Kunde kann den Code nur einmal nutzen. Die Höhe des Kundenrabatts, das Sortiment, die Preise und die Lieferbedingungen des Shops bestimmt allein Weedlings; Änderungen gelten für künftige Bestellungen und begründen keinen Anspruch des Affiliates.
5. Ausgeschlossene Bestellungen
Kein Provisionsanspruch besteht insbesondere für (a) Eigenbestellungen des Affiliates sowie Bestellungen von Personen aus seinem Haushalt, (b) Bestellungen, die durch Täuschung, Manipulation, automatisierte Verfahren oder sonstigen Missbrauch zustande kommen, (c) Bestellungen, die auf Werbung zurückgehen, die gegen Ziffer 8 verstößt, insbesondere wenn Rabattcodes auf Gutscheinportalen oder in nicht freigegebenen Kanälen verbreitet wurden, (d) Bestellungen, die gegen die AGB von Weedlings verstoßen oder von Weedlings abgelehnt werden, (e) Bestellungen von Wiederverkäufern und Bestellungen zu Großhandelskonditionen.
6. Freigabe, Abrechnung und Auszahlung
(1) Provisionen werden zunächst als „in Wartezeit“ geführt und frühestens 30 Tage nach der Bestellung freigegeben, wenn die Bestellung dann vollständig bezahlt und weder widerrufen noch storniert oder erstattet ist.
(2) Freigegebene Provisionen werden quartalsweise abgerechnet. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 60 Tagen nach Quartalsende, sofern das freigegebene Guthaben mindestens 20 € beträgt; geringere Beträge werden in das nächste Quartal übertragen.
(3) Voraussetzung jeder Auszahlung sind vollständige und korrekte Zahlungsdaten, ein angegebener Steuerstatus, bei Kleinunternehmern und regelbesteuerten Affiliates die Anschrift sowie bei regelbesteuerten Affiliates eine ordnungsgemäße Rechnung oder die Zustimmung zum Gutschriftverfahren (Ziffer 7). Solange diese Angaben fehlen, wird die Auszahlung zurückgehalten; Zinsen fallen dafür nicht an.
(4) Wird eine Bestellung nach der Freigabe oder Auszahlung widerrufen, storniert, zurückgesendet, rückgebucht oder erstattet, entfällt der Anspruch insoweit nachträglich. Weedlings ist berechtigt, die betreffende Provision mit künftigen Provisionen zu verrechnen oder den bereits ausgezahlten Betrag zurückzufordern.
(5) Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder auf einen Verstoß gegen Ziffer 5 oder 8 kann Weedlings die betroffenen Provisionen bis zur Klärung, längstens sechs Monate ab dem Ende der Wartezeit, zurückhalten und teilt dies dem Affiliate in Textform mit. Steht nach Ablauf dieser Frist kein Ausschluss nach Ziffer 5 fest, werden die Provisionen zum nächsten Abrechnungstermin ausgezahlt.
(6) Abrechnung im Sinne dieser Ziffer ist die Auszahlungsmitteilung per E-Mail sowie eine etwaige Gutschrift. Der Affiliate prüft jede Abrechnung und teilt Einwendungen möglichst innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform mit, damit Weedlings sie zeitnah klären kann. Eine Genehmigung durch Schweigen gibt es nicht; die gesetzlichen Ansprüche beider Seiten bleiben unberührt.
7. Steuern und Gutschriften
(1) Die Provision ist ein Bruttobetrag; eine etwaige Umsatzsteuer ist darin enthalten.
(2) Der Affiliate ist allein für die Versteuerung seiner Einnahmen sowie für etwaige gewerbe- und steuerrechtliche Anzeige- und Erklärungspflichten verantwortlich. Weedlings erteilt keine Steuerberatung.
(3) Stimmt der Affiliate dem Gutschriftverfahren zu, rechnet Weedlings die Provision durch Gutschrift ab (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Die Gutschrift weist Umsatzsteuer nur aus, wenn der Affiliate angegeben hat, dass er regelbesteuert ist. Der Affiliate prüft jede Gutschrift und widerspricht ihr unverzüglich, wenn sie unrichtig ist; die Zustimmung kann er für künftige Abrechnungen jederzeit im Partnerkonto widerrufen.
(4) Der Affiliate haftet für die Richtigkeit seiner Angaben zum Steuerstatus und zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Entsteht Weedlings durch unrichtige oder nicht rechtzeitig berichtigte Angaben ein Schaden, insbesondere ein versagter Vorsteuerabzug oder Zinsen, ersetzt der Affiliate diesen, soweit er die Unrichtigkeit zu vertreten hat.
8. Werbemaßnahmen
(1) Der Affiliate darf den Empfehlungslink, seinen Rabattcode und von Weedlings bereitgestellte Materialien nur in eigenen, rechtmäßig betriebenen Kanälen und nur gegenüber Volljährigen einsetzen.
(2) Der Affiliate kennzeichnet jede Empfehlung, für die er eine Provision erhalten kann, deutlich als Werbung: mit dem Wort „Werbung“ oder „Anzeige“ am Anfang des Beitrags, bei Videos und Audio zu Beginn hörbar oder lesbar, bei Links und Rabattcodes in unmittelbarer Nähe (§ 5a Abs. 4 UWG). Ein Hashtag am Ende, ein allgemeiner Hinweis im Profil oder Begriffe wie „ad“, „sponsored“ oder „Kooperation“ genügen nicht.
(3) Die Werbung darf sich nur auf das Angebot von Weedlings als Pflanzen und Zubehör für den Anbau beziehen. Unzulässig sind insbesondere: (a) jede Darstellung oder Anpreisung des Konsums von Cannabis, von Rauschwirkungen, THC-Gehalten oder Wirkungen auf Körper und Gesundheit, sowie Heil- oder Gesundheitsversprechen; (b) Werbung, die sich an Minderjährige richtet oder in Umfeldern erscheint, die sich überwiegend an Minderjährige richten; (c) irreführende, aggressive oder herabsetzende Werbung, insbesondere falsche Angaben zu Preisen, Rabatten, Verfügbarkeit oder Rechtslage; (d) unaufgeforderte E-Mails, Messenger-Nachrichten oder sonstige Nachrichten an Personen ohne deren Einwilligung (Spam); (e) die Nutzung fremder Marken oder Kennzeichen, auch als Suchmaschinen-Keywords, einschließlich der Marke „Weedlings“ und ähnlicher Schreibweisen, sowie Domains oder Profilnamen, die mit „Weedlings“ verwechselt werden können; (f) die Veröffentlichung von Links oder Codes auf Gutschein-, Cashback- oder Rabattportalen ohne vorherige Zustimmung von Weedlings in Textform; (g) Cookie-Dropping, Iframes, Pop-ups, Pop-unders, Browser-Erweiterungen oder vergleichbare Techniken, die Zuordnungen ohne bewusste Entscheidung des Kunden auslösen; (h) jede Werbung, die gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, insbesondere gegen das Wettbewerbsrecht, das Jugendschutzrecht sowie sonstige geltende Werbe- und Vertriebsbeschränkungen.
(4) Auf Aufforderung von Weedlings in Textform entfernt oder ändert der Affiliate eine Werbemaßnahme unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Aufforderung, und teilt Weedlings auf Nachfrage mit, wo er den Link oder Code verwendet.
(5) Der Affiliate ist für seine Werbemaßnahmen und für die Rechtmäßigkeit der von ihm verwendeten Inhalte selbst verantwortlich. Er stellt Weedlings von Ansprüchen Dritter und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die aus einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieser Ziffer entstehen, und unterstützt Weedlings bei der Abwehr solcher Ansprüche.
9. Marken- und Nutzungsrechte
Weedlings räumt dem Affiliate für die Dauer der Teilnahme ein einfaches, nicht übertragbares, jederzeit widerrufliches Recht ein, die bereitgestellten Marken, Logos und Werbemittel unverändert und nur zur Bewerbung des Shops im Rahmen von Ziffer 8 zu nutzen. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt. Nach Beendigung der Teilnahme ist jede Nutzung unverzüglich einzustellen.
10. Haftung
(1) Weedlings haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Für sonstige Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet Weedlings nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Affiliate regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), und in diesem Fall nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von Weedlings für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für alle Ansprüche aus diesem Vertrag und aus unerlaubter Handlung sowie zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Weedlings.
(4) Weedlings schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit des Shops oder des Partnerkontos, keinen Mindestumsatz und kein bestimmtes Sortiment. Änderungen des Shops, der Preise oder des Sortiments sowie Ausfälle oder Störungen des Shops, des Partnersystems oder von Drittanbietern, die Weedlings nicht zu vertreten hat, begründen keinen Anspruch auf entgangene Provisionen.
11. Laufzeit, Kündigung, Änderungen
(1) Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können sie jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für Weedlings insbesondere bei einem erheblichen oder trotz Aufforderung fortgesetzten Verstoß gegen Ziffer 5 oder 8 vor. Ist der Affiliate Verbraucher, kann er die Teilnahme darüber hinaus innerhalb von 14 Tagen nach der Freischaltung ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen; bis dahin entstandene Provisionen werden nach Absatz 2 abgerechnet.
(2) Nach einer Kündigung werden die bis dahin begründeten Provisionen nach Ziffer 6 freigegeben und zum nächsten regulären Abrechnungstermin ausgezahlt, auch wenn das Guthaben unter 20 € liegt. Für Bestellungen, die auf einem Verstoß gegen Ziffer 5 oder 8 beruhen, besteht kein Anspruch (Ziffer 5).
(3) Weedlings kann diese Bedingungen, insbesondere Provisionssätze und Auszahlungsmodalitäten, für die Zukunft ändern. Weedlings teilt die Änderungen mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Sie gelten nur, wenn der Affiliate ihnen zustimmt, etwa im Partnerkonto. Stimmt er bis zum Inkrafttreten nicht zu, kann Weedlings die Teilnahme zu diesem Zeitpunkt kündigen. Für Bestellungen vor dem Inkrafttreten gelten die bisherigen Bedingungen.
(4) Weedlings kann das Programm jederzeit einstellen; Absatz 2 Satz 1 gilt entsprechend.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Weedlings verarbeitet personenbezogene Daten des Affiliates zur Durchführung des Programms gemäß der Datenschutzerklärung; die Informationen zum Partnerprogramm stehen dort im Abschnitt „Partnerprogramm“.
(2) Für personenbezogene Daten, die der Affiliate im Rahmen seiner eigenen Werbung verarbeitet, etwa Kontakte, denen er seinen Link schickt, ist er selbst verantwortlich.
(3) Der Affiliate behandelt nicht öffentliche Informationen über Weedlings, insbesondere individuelle Provisionssätze und Geschäftszahlen, vertraulich.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Affiliate Verbraucher, bleiben zwingende Vorschriften des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
(2) Ist der Affiliate Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Weedlings.
(3) Erklärungen nach diesen Bedingungen bedürfen der Textform; E-Mail genügt. Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 20. Oktober 2026